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AGB's

 
Verkaufs- und Lieferbedingungen der Fa. Camitherm-Technik

I. Allgemeines

Unsere Lieferungen, Leistungen und Angebote erfolgen ausschließlich auf derGrundlage dieser Geschäftsbedingungen.
Diese gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich
vereinbart werden. Spätestens mit der Entgegennahme der Ware oder Leistung gelten diese Bedingungen als
angenommen.Allgemeine Einkaufsbedingungen des Käufers werden nicht anerkannt.Wir weisen die Käufer gemäß den
Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzesdarauf hin, dass wir ihre für die Abwicklung der geschäftlichen
Beziehungen erforderlichen personenbezogenen Daten mit Hilfe elektronischer Datenverarbeitung verarbeiten
und nur firmenintern weitergeben.

II. Angebote

Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Lieferverträge und alle sonstigen Vereinbarungen (einschließlich
Nebenabreden),werden erst durch unsere schriftliche Bestätigung für uns rechtsverbindlich.Wir erbringen keine Planungs-
leistungen. Vorschläge und Angaben sind unverbindlich. Abbildungen, Zeichnungen, Maße und Gewichte oder sonstige
Leistungsdaten werden aus den technischen Dokumentationen der einzelnen Hersteller entnommen.Die durch Daten-
verarbeitungsanlagen ausgedruckte Geschäftspost (z. B.Auftragsbestätigungen, Rechnungen, Gutschriften, Zahlungserinnerungen)
ist auch ohne Unterschrift rechtsverbindlich.

III. Preise

Unsere Preise verstehen sich netto gem. Angebot zuzüglich Verpackung,Fracht und Mehrwertsteuer.
Teillieferungen werden gesondert berechnet, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.

IV. Zahlungsbedingungen

1. Soweit die Zahlungsbedingungen nicht schon bei Vertragsabschluß vereinbart wurden, gelten die in unseren
Rechnungen angegebenen Zahlungsmodalitätenund Zahlungstermine als verbindlich.  Zahlungsziele beginnen mit Eingang
der Rechnung.
2. Der Käufer kann nur mit Forderungen aufrechnen, die unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.

V. Eigentumsvorbehalt

1. Unsere Lieferungen erfolgen ausschließlich unter Eigentumsvorbehalt (Vorbehaltsware). Das Eigentum geht erst
dann auf den Käufer über, wenn er seine gesamten Verbindlichkeiten einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus
unseren Warenlieferungen getilgt hat.Dies gilt auch, wenn Zahlungen auf besonders bezeichnete Forderungen geleistet
werden.
2. Der Käufer darf unsere Vorbehaltsware nur im gewöhnlichen Geschäftsverkehr veräußern oder verwenden.Verpfändungen
oder Sicherungsübereignungen sind unzulässig. Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund
(Weiterverwendung,unerlaubte Handlung) bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden.Forderungen (einschließlich
sämtlicher Saldoforderungen) tritt der Käuferbereits jetzt sicherungshalber in vollem Umfang an uns ab.

VI. Fristen für Lieferung/Verzug

1. Lieferzeitangaben gelten nur annähernd. Wir kommen nur dann in Verzug,wenn die Leistung fällig ist und
eine schriftliche Mahnung erfolgt ist. Als Liefertag gilt der Tag der telefonisch vereinbart wurde.
2. Liefer- und Leistungsverzögerungen auf Grund höherer Gewalt und auf Grund von Ereignissen, die uns die
Lieferung nicht nur vorübergehend wesentlich erschweren oder unmöglich machen – hierzu gehören insbesondere
Streik, Aussperrung, Betriebsstörungen, Verzögerungen der Anlieferung wesentlicher Roh- und Hilfsstoffe, auch
wenn sie bei unseren Lieferanten eintreten – haben wir auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen
nicht zu vertreten. Sie berechtigen uns, die Lieferung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen
Anlaufzeit hinauszuschieben oder ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.Verlängert sich die Lieferzeit
oder werden wir von unserer Lieferverpflichtung frei, so kann der Käufer hieraus keine Schadensersatzansprüche
herleiten.Auf die genannten Umstände können wir uns aber nur berufen, wenn wir den Käufer unverzüglich benachrichtigen.
3. Wir sind berechtigt, Teillieferungen durchzuführen. Jede Teillieferung gilt als selbständiges Geschäft.
4. Kommen wir in Verzug, ist unsere Haftung auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden begrenzt.

VII. Versand

1. Der Versand erfolgt auf Rechnung des Käufers.
2. Versandart und -weg, Beförderung und Verpackung bzw. sonstige Sicherungen sind unserer Wahl überlassen.
3. Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist.
Wird der Versand auf Wunsch des Käufers verzögert,geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf ihn über.
4. Wird die bestellte Ware nach Meldung der Versandbereitschaft nichtabgenommen, sind wir berechtigt, Zahlung zu fordern
und die Ware auf Kosten des Käufers zu lagern.
5. Das Abladen der Ware erfolgt auf Kosten des Käufers.

VIII. Sachmängel

1. Die Waren werden frei von Fabrikations- und Materialmängeln geliefert. Mängelansprüche bestehen nicht bei nur
unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit oder bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der
Brauchbarkeit.
2. Garantien für die Beschaffenheit und Haltbarkeit des Liefergegenstandes gelten im Rahmen der gesetzlichen
Gewährleistung.Jeweiligen Werksgarantien werden an den Käufer weitergegeben, eine Übernahme der Herstellerwerks-
garantie unsererseits wird ausgeschlossen.
3. Mängelrügen sind unverzüglich – und schriftlich – zu erheben und ausgeschlossen, wenn sie uns nicht innerhalb
von 2 Wochen nach Empfang der Lieferung zugegangen sind. Mängel, die auch bei sorgfältiger Überprüfung nicht
innerhalb dieser Frist entdeckt werden konnten, sind uns unverzüglich, spätestens aber 2 Wochen nach ihrer
Entdeckung zu melden.
4. Weist die gelieferte Ware einen Mangel auf, dessen Ursache bereits im Zeitpunkt des Gefahrenübergangs vorlag,
werden wir den Mangel nach unserer Wahl innerhalb angemessener Frist kostenlos nachbessern oder durch Lieferung
einer mangelfreien Sache beheben (Nacherfüllung). Wird dies vom Käuferverweigert oder werden Veränderungen oder
Reparaturen an der bemängelten Ware vorgenommen, so sind wir von der Mangelhaftung befreit.
5. Schlägt die Nachbesserung fehl oder erfolgt sie nicht innerhalb einer uns vom Käufer gesetzten angemessenen
Nachfrist,kann der Käufer den Kaufpreis mindern oder vom Vertrag zurücktreten.
6. a) Dem Käufer obliegt die Verantwortung für einwandfreie Wasserbeschaffenheit. Insoweit sind die jeweiligen
Anforderungen und Richtlinien an Kessel- und Speisewasser zu beachten. Bei Edelstahlspeichern muss das verwendete
Wasser die in der Trinkwasserverordnung vorgeschriebenen Werte erfüllen.
b) Der Käufer hat, soweit es ihm möglich und zumutbar ist nachzuweisen, dass Sachmängel auf Material- oder
Fertigungsfehler der Ware und nicht auf Montagefehler beruhen. Die Kosten der Ermittlung der Fehlerursache und
sonstige im Rahmen dieser Pflicht entstehende Aufwendungen sind nicht Gegenstand der Gewährleistung.
7. a) Schäden, die durch falsche oder mangelhafte Installation, Inbetriebnahme,Behandlung, Bedienung, Wartung
oder durch Verwendung nicht vorgeschriebener Brennstoffe, Regelgeräte, Feuerungs- und Stromarten,Stromspannungen
oder durch falsche Brennerwahl oder -einstellung eintreten, begründen keine Mängelansprüche.Dies gilt auch bei
Überlastung und Korrosionsschäden.
b) Eine Haftung für normale Abnutzung ist ausgeschlossen.
c) Ansprüche wegen Mängel gegen den Verkäufer stehen nur dem unmittelbaren Käufer zu und sind nicht abtretbar.
8. Ansprüche des Käufers wegen der zum Zweck der Nacherfüllung oder Rückabwicklung nach Rücktritt vom Vertrag
erforderlichen Aufwendungen,insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten, sind ausgeschlossen,
soweit die Aufwendungen sich erhöhen, weil der Liefergegenstand an einem schwer zugänglichen Standort
installiert wurde.Entsprechendes gilt, wenn der Liefergegenstand außerhalb des Gebietes der Bundesrepublik
Deutschland installiert wurde.
9. Rückgriffsansprüche des Käufers gegen uns gem. § 478 BGB (Rückgriff des Unternehmers) bestehen nur insoweit,
als der Käufer mit seinem Abnehmer keine über die gesetzlichen Mängelansprüche hinausgehenden Vereinbarungen
getroffen hat.
10. Mit keiner der voranstehenden Klauseln ist eine Änderung der gesetzlichen oder richterrechtlichen Beweis-
lastverteilung bezweckt.
IX. Rücksendung/Umtausch
1. Tritt der Käufer unberechtigt von einem erteilten Auftrag zurück, können wir unbeschadet der Möglichkeit,
einen höheren tatsächlichen Schaden geltend zu machen, 25% des Verkaufspreises für die durch die Bearbeitung
des Auftrags entstandenen Kosten und entgangenen Gewinn fordern. Dem Käufer ist der Nachweis gestattet, dass
uns kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.
2. Rücklieferungen werden nur nach unserer ausdrücklichen, vorherigen und schriftlichen Zustimmung
entgegengenommen.
3. Eine Gutschrift erfolgt nur in Höhe des Zeitwertes unter Abzug von 25% Rücknahme- und Überprüfungskosten.
4. Die anfallenden Kosten für den Transport der Rücklieferung trägt der Käufer.

X. Erfüllungsort/Gerichtsstand
1. Erfüllungsort ist Hemme. Gerichtsstand ist im kaufmännischen Geschäftsverkehr das für unseren Geschäftssitz
   zuständige Gericht.
2. Für alle Rechtsbeziehungen im Zusammenhang mit diesem Vertrag gilt deutsches materielles Recht unter
   Ausschluss des Übereinkommens derVereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG).

XI. Teilnichtigkeit
   Sollte eine Bestimmung in diesen Verkaufs- und Lieferbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger
   Vereinbarungen unwirksam sein oder werden,so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen
   nicht berührt.